Wenn Sie mit dem Fahrrad zur nächsten Demonstration fahren, kann das auch
bereits eine Demonstration sein - DemonstrantInnen müssen nicht laufen, sie
können auch radeln. Als Demonstration stehen Sie unter dem Schutz des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit. Die Polizei muss dafür sorgen, dass Sie gut und sicher vorankommen. Ab zehn RadfahrerInnen können Sie die Straße nutzen und dürfen nicht auf Radwege verwiesen werden. Mit Fahrraddemonstrationen wurden schon viele gute Erfahrungen gesammelt.
den regionalen Trägerkreisen in Braunschweiger Land, Brokdorf, Gronau, Gundremmingen, Hannover, Neckarwestheim
sowie